Im Vordergrund steht das Wachstum und der Erhalt Bäume. Dieses ist jedoch nicht immer möglich.
Die Gründe dafür können sehr verschieden sein, wie zum Beispiel:
- wenn die Stand-/ Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist
- wenn Baumaßnahmen durch geführt werden müssen
In den meisten Gebieten gibt es eine Baumschutzsatzung, die unter anderem vorschreibt, dass für Bäume ab einer gewissen Größe bzw. Stammumfanges eine Fällgenehmigung erteilt
werden muss.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Besorgung dieser Genehmigung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde.
Die Baumpflege und Baumfällung führen wir mit der Seilklettertechnik durch. Dadurch sind wir in der Lage, auch an unzugänglichen Orten Bäume zu pflegen und zu fällen.