AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2017

 

AR  Baumpflege

Inhaber:

Andreas Rohling

Rollander Hof 8

55291 Saulheim

 

 

 

Alle unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB, Stand 01.07.2017

 

Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.

 

Haftungsbeschränkung

Wir werden nach Möglichkeit alle vereinbarten Termine pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als 7 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine Nachfrist zu setzen mit dem schriftlichen Hinweis dass er die Abnahme der vereinbarten Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 14 Tage betragen.  Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren  Ereignissen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen oder wird neu vereinbart. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Sturm und starkem Wind sowie bei Dauerregen, Schnee, Eis, und starkem Nebel. Bagatellschäden (z.B. Dellen, leichte Grasnabenverletzngen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

 

 

 

Leistungsbeschreibung

Baumfällung: Schnitt maximal über Geländehöhe, Baumstubben verbleiben im Boden.

Formschnitt: Gehölz schnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks

Kronenpflege: Abschneiden von toten,- kranken,- gebrochenen, -beschädigten,- sich kreuzenden und reibenden Ästen;

Vorbeugung von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig.

Totholzentnahme: Entfernen von toten gebrochenen Ästen aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig, Kronenauslichtung: entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet.

Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf einen früheren Zeitpunkt nimmt er in Kauf, das Äste die nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehen gelassen werden.

Für Baumfällungen muss eine Fällgenehmigung der zuständigen Behörde, die die jeweilige Baumschutzverordnung  verwaltet, vorliegen und als Kopie vom Auftraggeber für unsere Unterlagen bereitgestellt werden. Für Baumfällungen außerhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit vom  1.10 bis zum 15.4 muss der Auftraggeber das Einverständnis der zuständigen Naturschutzbehörde einholen.

Die Kosten für Straßensperrungen, Verkehrsleitmaßnahmen, abschalten von Strom und Telefonleitungen sowie Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich sind nicht im Angebot enthalten.

 

 

Zusatzarbeiten, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, werden nach Zeitaufwand berechnet:

Zusatzarbeiten sind u. a.:

Baumarbeiten über 5 m Höhe, 

Bodenarbeiten ohne Motorsäge,

Bodenarbeiten mit Motorsäge,
Baumarbeiten  mit Einsatz Motorsäge,
Baumarbeiten bis 5 m Höhe,

 

 

Soll Mehrarbeit geleistet werden als im Auftrag beschrieben, bedarf es einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserweiterung der Zusatzarbeiten durch den Auftraggeber..

 

Aufrechnungsverbot

Außer mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Auftraggeber keine Aufrechnung erklären.

 

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen, soweit nicht anders vereinbart, sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto rein netto, kostenfrei zu bezahlen.

Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 8 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

Werden die Zahlungstermine  nicht Eingehalten, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit für alle Forderungen Fälligkeitszinsen in Höhe 6% über den  jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

 

Mängelrüge

Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung einzureichen. Danach kann ein eventueller Mangel nicht mehr anerkannt werden.

 

Datenerhebung

Wir sind berechtigt die im Rahmen die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen Personen bezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, soweit keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem entgegen stehen.

 

Salvatorische Klausel

 Die etwaige juristische Unwirksamkeit einzelner oder zusammenhängenden Elemente dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die juristisch wirksame Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung oben genannter Bestimmung am nächsten kommt, gleiches gilt für eventuelle Regellücken.

 

 

 

Saulheim, 1. Juli 2017